Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leonhardt Spenglerei AG
Allschwilerstrasse 35
4055 Basel
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Leonhardt Spenglerei AG, Basel. Mit der Auftragserteilung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert. Sie sind Bestandteil sämtlicher Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.
2. Offerten und Kostenschätzungen
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Kostenschätzungen sind unverbindlich. Service-, Reparatur- und Kleinaufträge werden grundsätzlich nach Aufwand (Regie) ausgeführt.
3. Regieansätze / Stundenansätze
- Meister CHF 159 / h (inkl. Fahrzeug)
- Polier CHF 139 / h
- Servicemonteur CHF 129 / h
- Sanitärmonteur CHF 119 / h
- Spengler CHF 119 / h
- Flachdachmitarbeiter CHF 119 / h
- Hilfsarbeiter CHF 100 / h
Lehrlinge:
- 1. Lehrjahr CHF 40 / h
- 2. Lehrjahr CHF 50 / h
- 3. Lehrjahr CHF 70 / h
- 4. Lehrjahr CHF 75 / h
4. Fahrzeuge, Transport und Anfahrt
Servicefahrzeug CHF 21 pro Stunde (max. 5 Stunden pro Tag). Transport Spengler CHF 65 pauschal. Hin- und Rückfahrt gelten als Arbeitszeit. Staurisiko oder aussergewöhnliche Verkehrsverhältnisse gehen zulasten des Auftraggebers.
5. Mindestverrechnung und Notfälle
Die Leonhardt Spenglerei AG behält sich eine Mindestverrechnung von CHF 200 pro Einsatz vor. Notfalleinsätze können zusätzlich mit einer Notfallpauschale von CHF 100 verrechnet werden.
6. Ausführung der Arbeiten
Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den einschlägigen SIA-Normen ausgeführt. Der Auftraggeber hat einen freien Zugang zur Arbeitsstelle zu gewährleisten.
7. Haftung bei Bohr- und Spitzarbeiten
Bei Bohrungen oder Spitzarbeiten ohne vorhandene Leitungspläne übernimmt die Leonhardt Spenglerei AG keine Haftung für beschädigte Leitungen.
8. Arbeiten an bestehenden Installationen
Aufgrund von Alter, Materialermüdung oder versteckten Vorschäden können während Reparaturen weitere Defekte sichtbar werden. Für solche Folgeschäden übernimmt die Leonhardt Spenglerei AG keine Haftung.
9. Reparaturarbeiten
Bei Reparaturarbeiten an bestehenden Anlagen kann keine Garantie übernommen werden.
10. Wartungsfugen
Silikonfugen gelten als Wartungsfugen und sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen.
11. Garantie
Für neu ausgeführte Arbeiten gilt die Garantie gemäss SIA Norm 118.
12. Servicerapporte
Servicerapporte werden auf Wunsch erstellt. Ohne unterschriebenen Rapport gelten die erfassten Leistungen als anerkannt.
13. Fehlersuche und Abklärungen
Diagnosearbeiten, Fehlersuche und technische Abklärungen sind kostenpflichtig, auch wenn keine Reparatur erfolgt.
14. Zusatzarbeiten
Zusätzliche oder unvorhergesehene Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
15. Terminabsagen und Zugang
Bei Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn oder fehlendem Zugang zur Baustelle kann der Aufwand verrechnet werden.
16. Arbeitsbedingte Verschmutzungen
Bei handwerklichen Arbeiten können Staub, Verschmutzungen oder Flecken entstehen. Arbeitsbedingte Verschmutzungen stellen keinen Mangel dar.
17. Wasserabschaltungen
Bei Arbeiten an Wasserinstallationen kann es notwendig sein, Anlagen abzuschalten. Für Schäden durch Druckveränderungen oder Wiederinbetriebnahme wird keine Haftung übernommen.
18. Material und Herstellergarantie
Für gelieferte Geräte und Materialien gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
19. Haftung für Kundenmaterial
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien übernimmt die Leonhardt Spenglerei AG keine Haftung.
20. Rechnungsstellung
Rechnungen sind 30 Tage netto zahlbar.
21. Rechnungsbeanstandungen
Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich erfolgen.
22. Zahlungsverzug
Mahnspesen von CHF 100 sowie Verzugszinsen können verrechnet werden.
23. Haftungsbegrenzung
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.
24. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Es gilt Schweizer Recht.